Ch. Klingmann, K. Tetzlaff, C.-M. Muth (Hrsg.) Moderne Tauchmedizin - Handbuch für Tauchlehrer, Taucher und Ärzte 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2019, Gentner Verlag Stuttgart gebunden, 5-farbig, 928 Seiten, 242 Abb., 63 Tab.
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Arbeitsmedizinische Empfehlung Vor 20 Jahren wurde durch § 11 Arbeitsschutzgesetz unter der Überschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ der neue Begriff „Wunschvorsorge“ aufgenommen. Danach hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf seinen Wunsch hin zu ermöglichen, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Durch die Änderungsverordnung der ArbMedVV im Jahr 2013 wurde die Wunschvorsorge in die ArbMedVV aufgenommen. Die ausdrückliche Nennung der Wunschvorsorge macht deutlich, dass die dort geregelten Pflichten und Rechte auch für diese Vorsorgeart gelten. Auch ist damit klargestellt, dass AME und Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) auf die Wunschvorsorge entsprechend anzuwenden sind. Die AME „Wunschvorsorge“ bietet mit zwölf Praxisbeispielen auf anschauliche Art und Weise eine Hilfestellung für die fachgerechte Anwendung. Annegret Schoeller
Arbeitsmedizinische Empfehlung Vor 20 Jahren wurde durch §11 Arbeitsschutzgesetz unter der Überschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ der neue Begriff „Wunschvorsorge“ aufgenommen. Danach hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf seinen Wunsch hin zu ermöglichen, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Durch die Änderungsverordnung der ArbMedVV im Jahr 2013 wurde die Wunschvorsorge in die ArbMedVV aufgenommen. Die ausdrückliche Nennung der Wunschvorsorge macht deutlich, dass die dort geregelten Pflichten und Rechte auch für diese Vorsorgeart gelten. Auch ist damit klargestellt, dass Arbeitsmedizinische Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) auf die Wunschvorsorge entsprechend anzuwenden sind. Die AME „Wunschvorsorge“ bietet mit zwölf Praxisbeispielen auf anschauliche Art und Weise eine Möglichkeit, Wunschvorsorge fachgerecht anzuwenden. Annegret Schoeller
Arbeitsmedizinische Empfehlung Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.
Arbeitsmedizinische Empfehlung Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2013 eine neue arbeitsmedizinische Emp-fehlung „Arbeitsmedizin“ Zeitarbeit herausgebracht. Die Empfehlung „Zeitarbeit“ stellt eine Handlungs-hilfe sowohl für das Entleih- als auch für das Verleihunternehmen dar, insbesondere im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Prävention. Diese Empfehlung wird Ihnen in ASU in drei Folgen vorgestellt.