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Zahlen zur Berufskrankheit

Hautkrebs durch UV-Strahlung

BK-Nr. 5103 wird am dritthäufigsten angezeigt

Insgesamt gingen im Jahr 2018 bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand 77.877 BK-Verdachtsanzeigen beziehungsweise Meldungen nach § 3 BKV (Hautarztberichte) ein. Den größten Anteil mit über 20.000 Meldungen (27 Prozent) hat die BK-Nummer 5101 (Schneider et al. 2018). An zweiter Stelle steht die BK-Nummer 2301 (Lärmschwerhörigkeit). Der drittgrößte Anteil mit knapp 7500 Anzeigen (10 Prozent) entfällt auf die BK-Nr. 5103 (➥ Abb. 1). In dieser Zahl nicht enthalten sind die rund 2500 Anzeigen auf Verdacht einer BK-Nr. 5103, die im Jahr 2018 bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingegangen sind. Über 80 Prozent der Anzeigen werden von Ärztinnen und Ärzten erstattet.

Betroffene Branchen

Ein großer Teil der Verdachtsanzeigen geht bei der BG BAU und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (UVTöH) ein. Dort sind viele so genannte „Outdoor-Worker“ beschäftigt – Menschen, die überwiegend im Freien arbeiten. Im Jahr 2018 wurden im Vergleich zum Jahr 2017 insgesamt 11,7 Prozent mehr Anzeigen auf Verdacht einer BK-Nr. 5103 gestellt. Auffällig ist, dass die höchsten Anstiege nicht bei den bisher hauptbetroffenen UV-Trägern der Baubranche und der Landwirtschaft zu verzeichnen sind, sondern beispielweise bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) mit Anstiegen von fast 30 Prozent (➥ Abb. 2).

Abb. 2:  Verdachtsanzeigen BK-Nr. 5103 in den Jahren 2015 bis 2018 nach UV-Träger (Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

Abb. 2: Verdachtsanzeigen BK-Nr. 5103 in den Jahren 2015 bis 2018 nach UV-Träger (Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

Die Versicherten mit anerkannter Berufskrankheit sind in der weit überwiegenden Zahl Männer, nur 1,4 Prozent der Anerkennungen 2018 betrafen Frauen. Dies liegt an der überproportionalen Häufigkeit von Männern in so genannten „Outdoor-Berufen“, insbesondere in der Baubranche. Die folgenden Tätigkeiten wurden am häufigsten dokumentiert:

  • Maurer (19,5 Prozent),
  • Straßenbauer (4,5 Prozent),
  • Dachdecker (4,5 Prozent),
  • Zimmerer, Schreiner (3,9 Prozent).
  • Zusammen entfällt auf diese Tätigkeiten knapp ein Drittel aller Anerkennungen des Jahres 2018.

    Alter der Versicherten bei Anzeige

    Der Großteil der Versicherten ist bei der Meldung des BK-Verdachts bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Im Durchschnitt waren die Versicherten bei der Anzeige 72 Jahre alt. Nur gut ein Viertel der Versicherten, für die im Jahr 2018 eine Verdachtsanzeige gestellt wurde, ist 65 Jahre alt oder jünger (➥ Abb. 3).

    Abb. 3:  Verdachtsanzeigen BK-Nr. 5103 im Jahr 2018 nach Alter der Versicherten im Jahr der Anzeige (Quelle: Berufskrankheiten-Dokumentation der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

    Abb. 3: Verdachtsanzeigen BK-Nr. 5103 im Jahr 2018 nach Alter der Versicherten im Jahr der Anzeige (Quelle: Berufskrankheiten-Dokumentation der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

    Schwere der Erkrankungen

    Von den im Jahr 2018 entschiedenen Fällen hat sich in 60,1 Prozent der BK-Verdacht bestätigt und es wurden 4255 Fälle von BK-Nr. 5103 anerkannt (➥ Abb. 4). In nur 583 dieser Fälle liegt eine Erkrankung vor, die aufgrund ihrer Schwere zu einer rentenberechtigenden Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit führt. Dabei beträgt die Minderung der Erwerbsfähigkeit in 90 Prozent der neuen BK-Renten höchstens 20 Prozent. Grund für die geringe Zahl an Rentenleistungen ist, dass der helle Hautkrebs gut therapierbar ist und die Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit weniger stark sind.

    Die Anzahl der Anerkennungen hat sich von 2017 auf 2018 um 9,5 Prozent erhöht, während der Anstieg bei den neuen BK-Renten bei 47,2 Prozent lag. In 2018 sind 17 Versicherte an den Folgen der BK-Nr. 5103 gestorben.

    Krebsvorstufen in Form von aktinischen Keratosen und Morbus Bowen liegen in rund 80 Prozent der Fälle der Anerkennung zugrunde. In rund 20 Prozent der anerkannten Fälle wurde bei den Versicherten ein Platten­epithelkarzinom diagnostiziert.

    Abb. 4:  Anerkennungen und neue BK-Renten in den Jahren 2015 bis 2018 (Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

    Abb. 4: Anerkennungen und neue BK-Renten in den Jahren 2015 bis 2018 (Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

    Leistungen der Unfallversicherungsträger

    Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben im Jahr 2018 insgesamt 20,7 Mio. Euro für Rehabilitation und Renten für Leistungsfälle der BK-Nr. 5103 aufgewendet. Darin enthalten sind 10,8 Mio. Euro für Renten/Abfindungen an Erkrankte und 9,5 Mio. Euro für medizinische Rehabilitation (➥ Abb. 5).

    Die Kosten sind gegenüber 2017 deutlich um knapp 8 Millionen Euro (62,1 Prozent) gestiegen. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten, da sich sowohl die Fälle, in denen eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung zu erbringen ist, als auch die Zahl der Rentenbeziehenden über die Jahre kumulieren wird.

    Fazit und Ausblick

    Bei langjährigen Arbeiten im Freien ohne wirksamen Sonnenschutz erkranken viele Beschäftigte im höheren Alter an hellem Hautkrebs. Dieser ist heute zum Glück gut therapierbar, dennoch aber eine chronische Erkrankung und durch häufige Rezidive meist lebenslang zu behandeln.

    Dabei könnte ein guter Sonnenschutz Erkrankungen an hellem Hautkrebs sogar völlig vermeiden. Das sollte alle Akteure für Sicherheit und Gesundheit motivieren, zum Schutz der Beschäftigten eine gute Primärprävention zu etablieren. Wie man sich vor der Sonne schützt, ist dabei allgemein bekannt, doch meist wird nur bei großer Hitze der Schatten aufgesucht. Der Sonnenschein im Frühjahr oder bei milderen Temperaturen wird dagegen nicht als Gefahr gesehen. Große Anstrengungen erfordert es daher, die Beschäftigten im Freien für die Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren, sie aufzuklären und zu beraten.

    Die im Jahr 2019 eingeführte Angebotsvorsorge der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) schafft hierfür eine wichtige Voraussetzung.

    Aber nicht nur zu viel Sonne im Beruf ist gefährlich, auch zu viel Sonne in der Freizeit. Daher braucht es neben einer guten Primärprävention auch einen Bewusstseinswandel in der Gesamtbevölkerung, zu dem durch eine gute Primärprävention in den Betrieben und ganz besonders in Kindergärten und Schulen ein wichtiger Beitrag geleistet werden kann.

    Interessenkonflikt: Der Erstautor und seine Koautorin geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

    Literatur

    Schneider S, Krohn S, Drechsel-Schlund C: Individualprävention bei BK-Nr. 5101 – eine Erfolgsgeschichte. DGUV Forum 2018; 12: 14–19 (Zweitabdruck in diesem Heft, S. xx).

    Abb. 5:  Kosten für Leistungsfälle der Jahre 2015 bis 2018 (Quelle: Berufskrankheiten-Kostenerhebung der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

    Abb. 5: Kosten für Leistungsfälle der Jahre 2015 bis 2018 (Quelle: Berufskrankheiten-Kostenerhebung der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)

    Kontakt:

    Steffen Krohn
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
    Referat Berufskrankheiten
    10117 Berlin

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